Archive für die Kategorie 'Altersvorsorge'

Thomaslloyd - Investment mit Verantwortung

Thomaslloyd ist das erste globale Investment Banking Unternehmen mit Investment Management Gruppe das ausschließlich in erneuerbare Energien und in den Cleantech Sektor investiert. In diesem Sinn hat es bereits viele Projekte überall auf der Welt realisiert und zum Erfolg verholfen. Der Kundenstamm umfasst verschiedene Unternehmen, Investoren der geförderten Bereiche und Projektentwickler. Im Leistungsangebot sind Finanzierungshilfen für umwelttechnische Objekte und die umfassende Beratung der Kunden inbegriffen. Wenn Sie als Investor bei Thomaslloyd einsteigen wollen, profitieren Sie gleich doppelt. Zum einen unterstützen Sie die Umwelt und wissen dass Ihr Geld einem guten Zweck vorläufig zur Verfügung gestellt wird. Zum anderen kommen Ihnen hohe Zinsen nach Ablauf der Investitionszeit zugute. Sie haben die Garantie, dass Ihr Geld gewinnbringend, nachhaltig und sicher angelegt ist.

Das Geschäftsmodell von Thomaslloyd ist der Schlüssel zum Erfolg. Als Kunde können Sie überall auf der Welt jederzeit von den Dienstleistungen des Unternehmens profitieren. Dafür arbeiten die unterschiedlichen Geschäftsgruppen des Unternehmens stets zusammen. So können Sie als Kunde mit einer optimalen Beratung in allen Lebenslagen rechnen. Des weiteren wird mit den Angeboten Unternehmens die ganze Wertschöpfungskette genutzt. Durch den regelmäßigen Austausch innerhalb der eigenen Reihen wird die Infrastruktur gefördert und nach oben gebracht. Auch die Kontrolle von Risiken spielt eine große Rolle, so können diese auf ein Minimum reduziert werden.

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Spart Geld: Die Nichtveranlagungsbescheinigung

Mit der Vorlage einer Nichtveranlagungsbescheinigung veranlassen Sie Ihre Bank, Ihre Kapitaleinkünfte in voller Höhe ohne steuerlichen Abzug gut zu schreiben. Voraussetzung ist, dass Sie nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden, zum Beispiel wenn Sie als Rentner eine unter der Steuerpflicht liegende Rente beziehen oder Ihr Einkommen die Eingangsbesteuerung der Einkommensteuertabelle nicht erreicht (7.834 EUR bei Ledigen und 15.668 EUR bei Verheirateten). Sie können dann bei dem Finanzamt an Ihrem Wohnsitz eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Sofern Sie bei mehreren Banken Kapitaleinkünfte beziehen, benötigen Sie mehrere solcher Bescheinigungen. Diese sind immer im Original bei der Bank vorzulegen. Die Nichtveranlagungsbescheinigung wird für die Dauer von drei Jahren erstellt und steht unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs.

Ändern sich Ihre Einkommensverhältnisse, sind Sie verpflichtet, die Originale der Nichtveranlagungsbescheinigung bei den Banken zurück zu fordern und an das Finanzamt zurück zu geben. Falls der Ehepartner in dieser Zeit verstirbt und sich die Einkommensgrenze nach dem Ledigenstatus bestimmt, gilt im ersten Jahr nach dem Ableben noch der Verheiratetentarif. Beim Sparerfreibetrag ist hingegen der Ledigentarif von 801 EUR maßgebend. Wenn Sie zusätzlich Kapitalerträge im Ausland beziehen, können Sie beim Finanzamt auch noch die “Bescheinigung zur Abstandnahme vom Quellensteuerabzug nach Artikel 13 der EU-Zinsrichtlinie” beantragen, so dass auch Ihre ausländischen Kapitalerträge vollständig steuerfrei bleiben und Ihnen der volle Zinsertrag verbleibt.

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Rürup-Rente

Die Rürup-Rente ist vor allem für Selbstständige, Freiberufler und Arbeitnehmer mit hohem Einkommen eine gute Möglichkeit, privat fürs Alter vorzusorgen. Die Rürup-Rente kann seit 2005 abgeschlossen werden und ist eine Form der staatlich subventionierten Altersvorsorge.

Die Rürup-Rente, die auch als Basisrente bezeichnet wird, hat große Ähnlichkeit mit der gesetzlichen Rentenversicherung. Einziger Unterschied ist hierbei, dass die späteren Rentenzahlungen aus dem während der Ansparphase erzielten Kapitalstock finanziert werden. Ein Kapitalwahlrecht sowie die Möglichkeit, den Vertrag zu vererben oder zu veräußern, bestehen jedoch nicht. Einzig 30% des Kapitals können am Ende des Vertrages als Einmalzahlung erhalten werden.

Daneben bietet die Rürup-Rente aber auch zahlreiche Vorteile. So können Sie mit Hilfe der staatlichen Förderung eine private Altersvorsorge aufbauen, die Ihnen finanzielle Unabhängigkeit im Alter sichert. Gleichzeitig sind die Gelder, die Sie in die Rürup-Rente einzahlen, weder pfändbar noch werden Sie im Fall der Beantragung von Hartz IV bei der Anrechnung von Vermögen berücksichtigt.

Der größte Vorteil der Rürup-Rente ist jedoch die Möglichkeit, die Beiträge zum Vertrag als Sonderausgaben steuerlich absetzen zu können. Dies ist bis zu einem Betrag von 20.000 Euro pro Person möglich, sofern Sie also verheiratet sind, können Sie bis zu 40.000 Euro in Ihre Rürup-Verträge einzahlen. Um die staatliche Förderung zu erhalten, müssen die Leistungen der Rürup-Rente als monatliche Leibrente ausgezahlt werden, weiterhin darf der Beginn dieser Leistungen nicht vor dem 60. Lebensjahr liegen. Der Absetzbarkeit der Beträge steht jedoch die Versteuerung der späteren Rentenzahlungen gegenüber. Man spricht hierbei von einer nachgelagerten Besteuerung. Da viele Rentner jedoch einen deutlich geringeren Steuersatz aufweisen, ist diese Art der Besteuerung trotzdem vorteilhaft.

Derzeit ist noch nicht die vollständige Absetzbarkeit Ihrer Ansparbeträge gegeben. Diese Ansetzbarkeit erhöht sich vielmehr von Jahr zu Jahr. 2009 liegt sie bereits bei 68%, im Jahr 2025 sind dann 100% der Beiträge steuerlich ansetzbar. Auch die Besteuerung der Renten ist bis zum Jahr 2040 nur anteilig notwendig.

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