Archive für die Kategorie 'Recht'
IT-Recht
Viele Vorgänge erfolgen heute virtuell, das heißt, ohne dass sich die beteiligten Personen oder Institutionen real sehen oder sprechen. Man bestellt Ware, man stellt Informationen ins Internet, man kommuniziert - alles auf dem Bildschirm. Dies ist eine Entwicklung, die sich noch weiter fortsetzen wird, da das Internet einfach ein schnelles und bequemes Medium ist. Es hat sich in diesem Zusammenhang aber auch eine neues juristisches Feld ergeben, das IT-Recht.
Im IT-Recht geht es um alles, was mit der Nutzung der “Informations Technologien” zusammen hängt und so auch nur in diesem Medium möglich wäre. Als ein Beispiel wäre der Plagiarismus zu nennen, das Kopieren von Inhalten im Internet. Dies stellt eine besondere Form des Plagiarismus dar, ein Vervielfältigen und Nutzen fremder Inhalte im Internet. Hier werden besondere juristische Maßnahmen angewandt, andere Wege auch der Aufdeckung benutzt als bei den “realen” Plagiaten.
Auch der Tatbestand der Diffamierung fällt in den Bereich IT-Recht. Wer versucht, seinen Konkurrenten schlecht zu machen, indem er ihn virtuell mit Häme und Verleumdungen überzieht, wird auch in diesem Medium zur Verantwortung gezogen. Dass es im Internet deutlich schwerer ist, einen Urheber von Diffamierungen ausfindig zu machen, hat dazu geführt, dass wahre Armeen von Internet Detektiven auf die Suche gehen, um Täter im Internet ausfindig zu machen. Hier wartet noch einiges!
Deutsches Erbrecht
Das Erbrecht regelt alle Verfügungen über das weltliche Eigentum bei Eintritt des eigenen Todes. Durch das spezielle Recht wird gesetzlich festgelegt, wer im Falle eines Todesfalls das Recht auf ein Erbe hat. Im Artikel 14 des deutschen Grundgesetz ist das Erbrecht festgelegt und auch ausdrücklich garantiert. Damit die Erbfolge geregelt werden kann, ist ein notariell beglaubigtes Testament von Nöten, ist kein Erbvertrag oder kein Testament vorhanden, so tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. In der Regel erben die nächsten Verwandten des Verstorbenes des gesamte Vermögen, wird kein Verwandter gefunden, so fällt das Vermögen dem Fiskus zu.
Das Erbrecht regelt unter anderem die Reihenfolge und die Erbfolge. Nach dem Ableben des Erblassers spielt der Verwandtschaftsgrad bei der Verteilung des Erbe die wichtigste Rolle. Durch ein gültiges Testament kann der Erblasser sein Erbe aber auch an Dritte vergeben. Die ersten Berechtigten bei einem Erbfall sind die nächsten Nachkommen des Erblassers, in der Regel sind das die Kinder des Verstorbenes. Das deutsche Erbrecht kann als Familienrecht aufgefasst werden und beinhaltet das Erberecht der Verwandten und der Ehepartner. An der ersten Stelle der Rangfolge stehen die Kinder, sind diese bereits verstorben, so nehmen deren Kinder ihre Stellung ein. Zur zweiten Ordnung gehören die Eltern des Erblassers und deren Kinder, in der dritten Ordnung werden noch die Großeltern berücksichtigt. In der vierten Ordnung sorgt das Gradualsystem für eine faire Erbreihenfolge.
Ausmusterung bei der Bundeswehr
Wehrdienst, Wehrersatzdienst, Wehrdienstverweigerung oder Ausmusterung. Mit diesen Begriffe sehen sich junge Männer in Deutschland konfrontiert, wenn sie das 17. Lebensjahr erreicht haben. Männliche Jugendliche ziehen oft die Möglichkeit der Wehrdienstverweigerung (vor Gericht) bzw. der Ausmusterung bei der Bundeswehr vor. Deshalb ranken sich eine Menge Gerüchte darum, wie man’s bewerkstelligen kann.
Die Ärzte, die sich mit den Ausmusterungsanträgen zu befassen hatten, sahen sich immer mehr mit orthopädischen Beschwerden der Antragsteller konfrontiert, so dass sie eine ganze Reihe von Kriterien schufen, mit denen dennoch ein Wehrdienst möglich ist. Also muss man den Hebel an ganz anderen Punkten ansetzen: bei den heute gültigen Grundanforderungen.
Doch ganz so einfach wie es aussieht ist es nicht. Ohne professionelle Hilfe von Seiten derer, die sich in dieser Frage regelmäßig engagieren, kann man eigentlich vor den Kreiswehrersatzämtern nicht bestehen. Im Internet wird als Ausmusterungshilfe bei der Bundeswehr ein Anti-Wehrdienst-Report angeboten, der die Schwachstellen der Bundeswehr und damit der Bearbeitung von Anträgen aufdecken hilft. (vgl. http://www.zickenrott.de/ausmusterungsberatung/hintergrund/). Dieser Report ist sehr aggressiv und bedroht indirekt die Stabsärzte der Bundeswehr. Die Brisanz wird um so dringlicher, wenn man die immer umfangreicheren Engagements der Bundeswehr in der Welt betrachtet.
Auch noch nach Dienstantritt ist eine Ausmusterung bei der Bundeswehr möglich. Voraussetzungen sind eindeutigen Krankheiten (z.B: Bluthochdruck), Psychosen etc. Allerdings muss man sich gut überlegen,was man später einmal arbeiten möchte. Ein Job im öffentlichen Dienst ist angesichts (gefaketer) Psychosen nicht mehr möglich.