Zahnversicherung


© Claudia Hautumm / pixelio.de

Es ist nicht erst seit Einführung des Gesundheitsfonds so, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen nur noch eine Grundversorgung darstellen. Bereits die letzten Vorgängerregierungen haben mit ihren Reformen im Gesundheitswesen dazu beigetragen, dass Sie als Patient immer weniger Leistungen von Ihrer Kasse erwarten dürfen. Geradezu spürbar wird es, wenn Sie erstmalig im Quartal einen Arzt aufsuchen, der Ihnen gleich vor der Behandlung 10 ¤ Praxisgebühr abverlangt. Zu allem Unglück müssen Sie diese Praxisgebühr im ungünstigsten Fall sogar zwei Mal bezahlen. Das kann dann sein, wenn Sie neben einem Haus- oder Facharztbesuch noch bei Ihrem Zahnarzt in Behandlung sind. Ganz generell sind Zahnbehandlungen mit den Jahren besonders stark durch die Reformen im Gesundheitswesen in Mitleidenschaft gezogen worden. So erhalten Sie bei Zahnersatz nur einen Festbetrag Ihrer Krankenkasse, der sich zudem daran orientiert, wie oft Sie in den letzten Jahren beim Zahnarzt waren.

Angesichts dieser Tatsachen und dem Wissen, dass viele Menschen für Zahnersatz einfach kein Geld haben, können Sie über Ihre Krankenkasse eine CSS Zahnversicherung abschließen. Das ist möglich, weil sich die Krankenkassen mit privaten Versicherungsgesellschaften zu einer Kooperation entschlossen haben und ihren Versicherten eine private Zahnversicherung anbieten können, die von der Höhe der Prämie her gesehen, günstiger ist, als wenn Sie diese Versicherung im eigenen Namen bei einem Versicherungsunternehmen abschließen würden. Im Zuge dieser Kooperation ist es je nach Anbieter sogar möglich, dass Ihr Zahnarzt nach einer Behandlung direkt mit Ihrer Krankenkasse und der Zahnversicherung abrechnet, sodass Sie selbst keine Schritte in diese Richtung unternehmen müssen.

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